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Geboren im Jahre 1975 in Neumarkt i. d. OPf., habe ich mich nach dem Studium der Rechtswissenschaften und dem Referendariat in Regensburg im Oktober 2006 bei der Rechtsanwaltskammer Nürnberg zur Anwaltschaft zugelassen.

Seither war ich ausbildungsbegleitend in namhaften Unternehmen und ab Oktober 2006 in wirtschaftsrechtlich orientierten Anwaltskanzleien in Nürnberg tätig. Überwiegend betreute ich dort regionale und überregionale Wirtschaftsunternehmen im Rahmen ständiger Mandate in arbeitsrechts-, gesellschafts- und transportrechtlichen Angelegenheiten sowie bei Umstrukturierungen, Betriebsübergängen und betriebsverfassungsrechtlichen Problematiken. Als Beisitzer wurde ich regelmäßig in Einigungsstellen und Schlichtungstermine berufen.

Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts beschäftige ich mich neben individualrechtlichen Problematiken schwerpunktmäßig mit den kollektivrechtlichen Vorschriften des Betriebsverfassungsrechts. Gerade aufgrund meiner Erfahrung auf Arbeitgeberseite konnte ich zahlreiche arbeitsrechtliche Mandate auch auf Arbeitnehmerseite gewinnen. Insgesamt ist es mir gelungen, innerhalb einer 2-jährigen anwaltlichen Tätigkeit in Nürnberg rund 200 arbeitsrechtliche außergerichtliche und gerichtliche Angelegenheiten auf individual- und kollektivrechtlicher Ebene zu bearbeiten und zu beenden.

Im Dezember 2008 habe ich meine eigene Kanzlei eröffnet. Um mich auch als Einzelanwalt auf bestimmte Rechtsgebiete zu spezialisieren, habe ich in der Zwischenzeit erfolgreich Fachanwaltskurse sowohl auf dem Gebiet des Arbeitsrechts als auch des Erbrechts absolviert. Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts hat mir die Rechtsanwaltskammer Nürnberg mit Urkunde vom 12. Juni 2010 die Befugnis verliehen, die Bezeichnung "Fachanwalt für Arbeitsrecht" zu führen.

Eng verunden mit arbeitsrechtlichen Themen sind Problematiken aus dem Sozialversicherungsrecht. Hierzu gehören Streitigkeiten, in welchen es um die Anerkennung eines schädigenden Ereignisses als Arbeitsunfall geht. 

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Bearbeitung verkehrsrechtlicher Mandate. Hierzu zählt sowohl vor allem die Vertretung von Unfallgeschädigten als auch die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen seitens der Versicherer, aber auch die Verteidigung in Bußgeldangelegenheiten.

Darüber hinaus ist es mir gelungen, zahlreiche Unternehmen von meinem anwaltlichen Forderungsmanagement zu überzeugen. Hier sorge ich für ein effektives und schnelles Beitreiben von Forderungen.

Daneben referiere ich regelmäßig im Landkreis Neumarkt über arbeits- oder erbrechtliche Themen oder auch über die Vorsorge in Form von Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung.